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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universitt Hohenheim (Institut fr BWL insb. Lehrstuhl fr Rechnungswesen und Finanzierung), Veranstaltung: Seminar zur Unternehmensrechnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in dieser Seminararbeit zu behandelnde Thema Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV hat seine rechtliche Grundlage in 297 Abs. 3 Satz 1 HGB, der auch als Einheitsfiktion bezeichnet. Darin wird gefordert, die Vermgens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese insgesamt rechtlich ein einziges Unternehmen wren. Die Norm begrndet somit die Pflicht, dass berhaupt eine Konsolidierung vorgenommen werden muss. Bezglich der Konzern-GuV ergibt sich damit die Notwendigkeit, die Konsolidierungsvorgnge nher zu beschreiben. Dies geschieht im Wesentlichen durch die Spezialvorschriften der 304 und 305 HGB, wobei 304 HGB die hier nicht nher zu behandelnde Zwischenergebniseliminierung und 305 HGB die Aufwands- und Ertragskonsolidierung regelt. 305 HGB ist die Umsetzung von Art. 26 Abs. 1 Buchstabe B) der 7. EG-Richtlinie in deutsches Recht und besteht aus zwei Abstzen. Absatz 1 gliedert sich wiederum in eine Nr.1, die besagt, dass die Umsatzerlse aus Innenumstzen, d.h. aus Lieferungs- und Leistungsgeschften zwischen Konzernunternehmen, mit den entsprechenden Aufwendungen zu verrechnen bzw. in andere aktivierte Eigenleistungen oder Bestandserhhungen umzugliedern sind. 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB regelt die Konsolidierung durch Verrechnung oder Umgliederung fr andere Ertrge. Andere Ertrge sind hierbei alle nicht explizit in 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB genannten Ertrge, wie bspw. Ertrge aus dem Abgang von Vermgensgegenstnden des Anlagevermgens, Beteiligungsertrge oder Zinsertrge. Aus 305 Abs. 1 HGB i.V.m. 297 Abs. 3 Satz 1 HGB geht weiterhin hervor, dass nur Aufwendungen und Ertrge konsolidiert werden mssen, die aus Gesch




