Description
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 100/100, , Veranstaltung: Externes Rechnungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Allgemeinen streben Unternehmen die Erzielung eines Gewinnes an. Das Instrument zur Feststellung des Gewinnes bildet der Jahresabschlu. Seine Funktionen lassen sich in betriebswirtschaftliche Funktionen, wie Erhaltungs- und Informationsfunktion sowie jene Funktionen, die das Rechtsverhltnis zwischen Unternehmen einerseits und Gesellschafter bzw. Fiskus andererseits bestimmen, einteilen. Zu den letztgenannten Aufgaben zhlen vor allem die Steuerbemessungsfunktion und die Ausschttungsbemessungsfunktion (vgl. Egger/Samer/Bertl 2002, S. 16). Bertl/Deutsch/Hirschler (vgl. 201, S. 222f.) sprechen der Bilanz eine Ausschttungsregelungsfunktion zu, wobei sie in diesem Zusammenhang der Ausschttungssperrfunktion besondere Beachtung zukommen lassen. Von besonderer Bedeutung ist die Gewinnausschttung, insbesondere bei Unternehmen mit beschrnkter Haftung auf die Kapitaleinlage. Im Sinne des Glubigerschutzes soll die Erhaltung des haftenden Kapitals sichergestellt werden (Kapitalerhaltungsfunktion). Das Handelsgesetz kennt im einzelnen folgende Ausschttungssperren: 225 Abs. (5) sieht bei Bilanzierung eigener Anteile sowie bei Bilanzierung von Anteilen an herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen den Ausweis einer Rcklage in gleicher Hhe auf der Passivseite vor. 226 Abs. (2) bestimmt, da bei Aktivierung von Aufwendungen fr das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes Gewinne nur ausgeschttet werden drfen, soweit die danach verbleibenden jederzeit auflsbaren Rcklagen zuzglich eines Gewinnvortrages und abzglich eines Verlustvortrages dem ausgewiesenen Betrag mindestens entsprechen. Gem 235 darf der ausschttbare Gewinn eines Geschftsjahres um Zuschreibungen, Ertrge aufgrund der Auflsung von Bewertungsreserven sowie Ertrgen aufgrund der Auflsung von Kapitalrcklagen nicht vermehrt werden. Ausschttungssperren dienen in erster Linie dem Glubigerschutz und sollen eine Ausschttung von reinen Buchgewinnen verhindern. Durch die Ausschttung von Buchgewinnen wird die Substanz des Unternehmens zu Lasten der Glubiger angegriffen. Durch die gesetzlich normierten Ausschttungssperren wird der Zielkonflikt zwischen der Informationsfunktion und der Ausschttungsregelungsfunktion des Jahresabschlusses gemindert (vgl. Bertl/Fraberger, RWZ 2000, S. 274).




