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Die Ausweitung des gewerbesteuerlichen Bankenprivileges durch das Jahressteuergesetz 2009

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Die Ausweitung des gewerbesteuerlichen Bankenprivileges durch das Jahressteuergesetz 2009, Christian, 9783640404506

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Osnabrck, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit dem Problemfeld der gewerbesteuerlichen nderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 auseinander. Die hierbei vorgenommenen Anpassungen korrigieren Auswirkungen, welche auf das Unternehmensteuergesetz 2008 und das Jahressteuergesetz 2008 zurckzufhren sind. Zur Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform 2008 wurde der Hinzurechnungstatbestand des 8 Nr. 1 GewStG neu gefasst. Einerseits sind Hinzurechnungen nun generell auf 25 % begrenzt, andererseits ist die Basis der Erfassung erheblich ausgeweitet worden. So werden in 8 Nr. 1 GewStG nunmehr laufzeitunabhngig Schuldentgelte sowie pauschalierte Anteile der Miet-, Pacht- und Leasingraten hinzugerechnet. Whrend dies auf Seiten der Leasing- und Kreditnehmer zu einer Gleichbehandlung fhrte, wirkte sich die einseitige Erfassung der Kreditinstitute durch das Gewerbesteuerprivileg des 19 GewStDV sehr zu Lasten der Leasing- und Factoringunternehmen aus, was zu einer Wettbewerbsverzerrung fhrte. Lediglich Kreditinstitute waren bislang durch das sog. Bankenprivileg regelmig von der Hinzurechnung ausgenommen. Mit dem JStG 2009 reagierte der Gesetzgeber auf die anhaltende Kritik der Leasing- und Factoringbranche und weitete das Gewerbesteuerprivileg durch 19 III Nr. 4 GewStDV auf Leasing- und Factoringgesellschaften aus. Zudem unterstellte er diese wie bereits Kreditinstitute der Aufsicht der Bundesanstalt fr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank. Die gewerbesteuerliche Privilegierung setzt jedoch voraus, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des 19 III Nr. 4, I GewStDV seitens der Leasing- und Factoringunternehmen erfllt werden. Problematisch sind in diesem Fall vor allem die Definitionen des Finanzierungsleasings und des Ausschlielichkeitsgebotes. Gleichfalls aufsichtsrechtliche Folge ist, dass die Rechnungslegung der Institute den Vorschriften fr groe Kapitalgesellschaften entsprechend erfolgen muss. Der Gesetzgeber hat mit der Ausweitung des Bankenprivileges auf Leasing- und Factoringgesellschaften sowie die Eingliederung der neuen Finanzdienstleistungsinstitute in die Aufsicht grundstzliche Entscheidungen zur gewerbesteuerlichen Entlastung getroffen. Damit sind die Wettbewerbsverzerrungen, die durch nderungen des Hinzurechnungstatbestandes im Rahmen des UntStRG 2008 zwischen den einzelnen Finanzierungsformen entstanden sind, berwiegend beseitigt.

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