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Die bertragung von Grundstcken im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Die bertragung von Grundstcken im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Michael, 9783668073135

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Dusseldorf fruher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Schenken und Vererben von Grundstucken beinhaltet aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht eine Reihe von Fragen, welche sich zum einen aus den speziellen Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ergeben, zum anderen die Bewertung der Grundstucke betreffen. Dabei lassen sich drei Problembereiche mit unterschiedlichen Fragestellungen unterscheiden: Zum einen ist fur die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer fur entscheidender Bedeutung, wie ein Grundstuck bewertet wird. Wahrend der Wert zum Beispiel eines Bankkontos sofort aus dessen Saldo abgelesen werden kann, stellt die Bewertung eines Grundstucks in fast allen Fallen eine Schatzung dar. Eine Ausnahme bilden definitionsgemass nur die Sachverhalte, in denen ein Grundstuck zeitnah zum Bewertungsstichtag unter fremden Dritten ubertragen wurde. In diesen Fallen stellt der Kaufpreis den anzusetzenden Wert dar. In allen anderen Fallen ist der Wert auf Basis eines anerkannten Bewertungsverfahrens zu ermitteln. Die Bewertungsverfahren sind gesetzlich normiert und abhangig von den Besonderheiten der jeweiligen Grundstucke. Daneben besteht in den meisten Fallen noch die Moeglichkeit, durch ein Bewertungsgutachten eines Sachverstandigen einen alternativen Wert zu ermitteln. Weiterhin hangt die Behandlung des Grundstucks im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von der Zuordnung des Grundstucks zu den Einkunftsarten ab. Dabei sind land- und forstwirtschaftliche Vermoegen, Betriebsvermoegen und Grundvermoegen zu unter-scheiden. Die Besteuerung eines Grundstucks, das dem land- und forstwirtschaftlichen Vermoegen oder den Betriebsvermoegen zuzuordnen ist, erfolgt in der Regel im Rahmen des Betriebsvermoegens und nicht im Rahmen des fur das Grundstuck im Einzelnen ermittelten Wert

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