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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitt Hamburg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Finanz- und Rechnungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Immaterielle Werte gelten, bedingt durch einen Strukturwandel hin zu einer wissensbasierten Gesellschaft, als relevante Wertetreiber fr Unternehmen. Indes stellt die Behandlung immaterieller Werte die Rechnungslegung vor groe Herausforderungen. Bereits im Jahre 79 galten immaterielle Werte als “ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts”. Dies liegt darin begrndet, dass sich bei immateriellen Werten Bewertungsprobleme ergeben knnen. Besonders schwierig ist die Behandlung selbst geschaffener immaterieller Werte, deren Wert grundstzlich nicht eindeutig ermittelt werden kann, da i.d.R. kein aktiver Markt zur Verfgung steht. Hier knnen sich Objektivierungsdefizite ergeben. Aufgrund der nicht vorhandenen Marktbesttigung gilt im Handelsgesetzbuch gem 248 Abs. 2 HGB a.F., aus Vorsichtsgrnden und dem Glubigerschutzgedanken, ein Aktivierungsverbot von nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermgensgegenstnden des Anlagevermgens. Im Gegensatz zu dem Vorsichtsprinzip im HGB a.F. steht bei der Bilanzierung nach IFRS die Informationsvermittlung im Vordergrund. Immaterielle Werte knnen ein entscheidender Informationenvermittler sein. Daher schreibt IFRS unter bestimmten Voraussetzungen auch den Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermgenswerten vor. In einer globalen Welt ist eine vergleichbare und informationsreiche Rechnungslegung fr Unternehmen sowie fr (potenzielle) Investoren unentbehrlich. Daher war eine Modernisierung des HGB notwendig und zu erwarten. Dies wurde durch das BilMoG umgesetzt. Ferner soll das BilMoG EU-rechtliche Vorgaben erfllen. Laut der Gesetzesbegrndung erhebt das BilMoG den Anspruch, Unternehmen in Deutschland eine moderne, eigenstndige und