Description
Max Reinhardt studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universitt Mainz. Nach dem ersten Staatsexamen im Jahr 2014 absolvierte er zwischen 2015 und 2017 sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz mit Stationen in Mainz, Frankfurt am Main und Singapur. Das Zweite Staatsexamen schloss Max Reinhardt im Mai 2017 ab und wurde im November 2017 als Rechtsanwalt zugelassen. Im September 2021 wurde er an der Johannes Gutenberg-Universitt Mainz promoviert. Seit 2018 ist Max Reinhardt in einer international ttigen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt beschftigt. A. Einleitung Problemstellung und Untersuchungsgegenstand – Themenabgrenzung – Gang der Untersuchung – Begriff des Haftkapitals B. Grundlegungen Begriffsbestimmung Mezzanine-Kapital – Zweck der Verwendung mezzaniner Finanzierungsinstrumente – Bestandsaufnahme der in Betracht kommenden Instrumente – Fr den Drittglubigerschutz bedeutsame Abgrenzungsfragen C. Mezzanine-Kapital als gewillkrtes Haftkapital Schuldrechtliche Bindung durch Rangrcktrittsvereinbarung – Rechtsfolgen einer Zahlung entgegen der Rangrcktrittsvereinbarung – Korporative Bindung nach den Grundstzen des Finanzplankredits – Ergebnis zur gewillkrten Haftqualitt D. Mezzanine-Kapital als gesetzliches Haftkapital Haftqualitt in der Insolvenz durch gesetzlich angeordneten Nachrang -Vorinsolvenzlicher Glubigerschutz durch gesetzliche Zahlungssperren – Glubigerschutz durch gesellschaftsrechtliche Insolvenzanfechtungstatbestnde – Glubigerschutz durch gesellschaftsrechtliche Haftungstatbestnde – Konzernrechtlicher Glubigerschutz und Mezzanine-Kapital E. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen Literatur- und Stichwortverzeichnis




