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Ein Vergleich von Manahmen zur Altersvorsorge. “Leibrente” und “Reverse Mortgage”

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Ein Vergleich von Manahmen zur Altersvorsorge. “Leibrente” und “Reverse Mortgage”, Detlef Effert, 9783656715528

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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL – Bank, Brse, Versicherung, Note: 1,3, Universitt des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt dieser kritischen Analyse steht eine genaue Untersuchung von zwei Mglichkeiten, aus der Immobilie im Alter eine Rente zu beziehen. Sie beschftigt sich daher mit der Leibrente aus Immobilien und dem amerikanischen Reverse Mortgage. Nach einer Eingliederung der Immobilie in das System der Altersvorsorge und einer kritischen Analyse von Vor- und Nachteilen der Immobilie in Kapitel , werden in Kapitel 1 und 2 die beiden Modelle Leibrente und Reverse Mortgage kritisch betrachtet. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufgabe, mglichst alle wesentlichen Aspekte von Leibrente und Reverse Mortgage dar-zustellen und kritisch zu hinterfragen. In Kapitel 3 werden abschlieend die wesentlichen Unterschiede von Leibrente und Reverse Mortgage dargestellt. Abschlieend erfolgt in Kapitel4 eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse. Der Aufbau von Immobilienvermgen besitzt bei vielen Menschen einen hohen Stellenwert im Rahmen der Altersvorsorge. Neben den Vor- und Nachteilen der Nutzung einer Immobilie bis zum Lebensende und der Option des Verkaufs der Immobilie und Anlage des Verkaufserlses ist die Leibrente die dritte wesentliche Nutzungsmglichkeit. “Wer kurz vor der Rente steht, hat meist nicht mehr viel Zeit, um Alternativen zu finden. Da scheint der Ausweg, aus der eigenen Immobilie Kapital zu schlagen, plausibel.” Eine Definition von Leibrente ist wie folgt: “Leibrenten sind kontinuierlich und in gleicher Hhe wiederkehrende Bezge (inflationsbedingte, vertraglich vereinbarte Erhhungen sind dabei unerheblich), die auf das Leben einer bestimmten Person bzw. Personengemeinschaft bezogen sind und mit deren Tod enden. Leibrenten entstehen u.a. durch den Verkauf einer Immobilie gegen Zahlung einer Leibrente.” Der Begriff “… “Leib” bedeutet althochdeutsch “Leben”…” und verdeutlicht, dass die Bezge, die ein Eigentmer in der Form einer Leibrente erhlt, an die Lebensdauer der Bezugsperson gebunden sind. Mit dem Tod erlischt die Zahlungsverpflichtung auf Grund der Leibrente.

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