Description
Diese Studie zur quantitativen empirischen Justizforschung untersucht die Kursentwicklung an der Brse auf die Ankndigung eines Delisting. Dazu wertet sie 111 Delisting-Verfahren im Zeitraum vom 8. Oktober 2013 (“FRoSTA-Entscheidung” des Bundesgerichtshofs – II ZB 26/12) bis zum 31. Dezember 2019 aus. Bis zum 25. November 2015 gab es 57 Delisting-Verfahren, danach 54. Fr weitere 9 Delisting-Verfahren gibt es kein belastbares Datenmaterial. Wesentliche Ergebnisse: 39 Brsengesetz verlangt seit dem 25. November 2015 fr ein Delisting vom Regulierten Markt ein bernahmeangebot. Das betrifft 7 Verfahren. Fr die anderen 47 Delisting aus dem Freiverkehr galt der Rechtsstand aus der “FRoSTA-Entscheidung”. Unmittelbar nach Ankndigung des Delisting-Verfahrens koppelt sich der Kurs, teilweise ganz deutlich, von der allgemeinen Marktentwicklung ab. Die gleichzeitig steigenden Umstze lassen vermuten, dass Groaktionre mit unternehmerischen Zielsetzungen dann Aktien nachkaufen. Bei 26 Gesellschaften kam es nach dem Delisting zu einer kompensationspflichtigen Strukturmanahme. In ca. 75 % aller Flle lag die Abfindung dann ber den Delisting-Werten. Weil der Brsenwert unter der “Stollwerck-Entscheidung” keine Informationen zum Ertragswert mehr einpreist, kann er auch den von der “Feldmhle-Entscheidung” geschtzten (inneren) Wert am arbeitenden Unternehmen nicht reflektieren. Die verfassungsrechtlichen Gewhrleistungen zum Aktieneigentum – Vermgensschutz und Rechtsschutz – sind daher bei brsennotierten Gesellschaften um die Handelbarkeit und einen Anspruch auf kursrelevante Informationen zu erweitern. ber die datentechnischen Einzelergebnisse hinaus versteht sich diese Studie als ein wesentlicher Beitrag zu den Fragen, wie sich nach der Effizienzmarkthypothese Informationen auf die Kursentwicklung auswirken, wie sich hier der “irrationale berschwang” darstellt (“Nobelpreis” 2013) und ob der Brsenwert gleichermaen wie der Ertragswert dazu geeignet ist, den von der Verfassung geschtzten “wahren” Vermgenswert abzubilden.




