Description
Alle geringfgigen Beschftigungsverhltnisse mssen wie andere Beschftigungsverhltnisse der Sozialversicherung gemeldet werden. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Damit ergeben sich zahlreiche Beratungsfelder. Der Autor ist verantwortlich fr den Bereich Wissensvermittlung Lohn und Personal bei der Datev eG in Nrnberg. Als langjhriger Praktiker und Fachautor ist er ein ausgewiesener Experte.