Description
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, VWA Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Stade, Sprache: Deutsch, Abstract: Untersuchungsgang: Es ist das Ziel dieser Arbeit aufzuzeigen, welche Rckstellungen vor Einfhrung des Bilanzrechtsmodernisierungsrechts in der Einzelbilanz bilanziert werden mussten oder konnten und in welcher Hhe dies zu geschehen hatte und wie sich die Einfhrung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes hierauf auswirkt. Damit kann am Ende der Arbeit die Frage beantwortet werden, ob es mit Einfhrung des BilMoG gelungen ist mit den nderungen im Bereich der Rckstellungen die gewnschte hhere Information fr alle Adressaten des Jahresabschlusses zu erreichen und ob es gelungen ist, das deutsche Handelsrecht in diesem Bereich an die IFRS anzunhern. Begonnen wird diese Arbeit mit einer theoretischen Grundlagendarstellung der Rckstellungen. Begrifflichkeiten werden erklrt und aufgezeigt, warum die unterschiedlichen Bilanztheorien Einfluss auf den Rckstellungsbegriff laut HGB haben. Dann wird aufgezeigt wie sich die Rckstellungen von anderen Passivposten der Bilanz abgrenzen. Es wird dargestellt, welche Rckstellungen nach HGB vor der Modernisierung bilanziert werden durften oder mussten und wie die Voraussetzungen fr einen Ansatz waren. Der nchste Teil der Arbeit beschftigt sich mit den Rckstellungen nach HGB nach der Modernisierung. Es wird aufgezeigt welche Rckstellungen jetzt nicht mehr bilanziert werden drfen und welche Vorschriften bei dem Ansatz der Rckstellungen nun zugrunde liegen. Auerdem wird darauf eingegangen, welche Regelungen in nach IFRS fr die Rckstellungen mageblich sind. Steuerliche Aspekte werden angesprochen, denn sie unterscheiden sich oftmals von den Regelungen im HGB. Auch auf die bergangsregelungen vom alten Recht zum neuen Recht wird eingegangen. Den Abschluss dieser Arbeit bilden eine Zusammenfassung der wichtigsten nderungen des BilMoG im Bereich der Rckstellungen im Vergleich zu den alten Regelungen und das Fazit.




