Description
In den Lehrgngen zur Vorbereitung auf die Bankfachwirtprfung mssen sich die Teilnehmer auf der Basis eines breiten Grundwissens in tiefgehender Weise mit rechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen. Neben dem Brgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch, dem Aktiengesetz sowie dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschrnkter Haftung, die in einer vollstndigen Textausgabe bentigt werden, sind eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Vertragsbedingungen fr die erfolgreiche Lernar beit notwendig. Die Herausgeber dieser Sammlung haben deshalb in Abstimmung mit der BANK AKADEMIE e. V. in Frankfurt in einem Band alle allgemeinen und besonderen rechtlichen Bestimmungen zusammengestellt, die der angehende Bankfachwirt in Ergnzung zu den oben aufgefhrten Gesetzen bentigt. Die Rechtsgrundlagen fr den Bankfachwirt bilden somit die ideale Abrundung fr das Lehrgangskonzept der BANKAKADEMIE : Das Studienwerk der BANKAKADEMIE wird um die notwendigen Rechtsvor schriften ergnzt; in den Vorlesungen sind diese Texte die Grundlage fr Erklrungen und Pro blemlsungen; in Einzel- und Gruppenarbeit lernen die Teilnehmer, Rechtsregeln auf Praxis flle anzuwenden. Damit schafft die Arbeit mit dieser Sammlung die Grundlage fr eine erfolgreiche Bankfachwirtprfung und eine qualifizierte Ttigkeit in der Kundenberatung so wie im Innenbetrieb der Kreditinstitute. Die Rechtsgrundlagen fr den BankfachWirt enthalten die ergnzenden Vorschrif ten zur Erarbeitung der Lernziele in den Fchern Allgemeine Bankbetriebslehre Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Allgemeine Volkswirtschaftslehre Bankrecht Besondere Betriebswirtschaftslehren (Praxisfcher). I. Allgemeiner Teil.- 1. Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht.- 2. Arbeitsrecht.- 3. Steuer- und Finanzrecht.- 4. Verfahrens- und Insolvenzrecht.- II. Besonderer Teil.- 1. Allgemeine Bestimmungen ber das Bankwesen in der Bundesrepublik Deutschland.- 2. Kontovertrag und Kontoerffnung.- 3. Zahlungsverkehr.- 4. Passivgeschft.- 5. Kreditgeschft.- 6. Effektengeschft.- 7. Auenhandelsgeschft.




