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Schuldrechtlicher und normativer Teil des Tarifvertrages

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Schuldrechtlicher und normativer Teil des Tarifvertrages, Alan, 9783656993728

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL – Recht, Note: 1.7, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hauptseminararbeit hatte zum Inhalt den normativen und schuldrechtlichen Teil des Tarifvertrages zu beleuchten. Tarifvertrge sind Kollektivvertrge, die eine spezifisch arbeitsrechtliche Rechtsquelle bilden und fr den Inhalt des Arbeitsverhltnisses von grter praktischer Bedeutung sind. Der Tarifvertrag hat seine Rechtsgrundlage im TVG (Tarifvertragsgesetz). So begrndet ein Tarifvertrag nicht nur zwischen Tarifsvertragsparteien schuldrechtliche Beziehungen, sondern setzt in seinem normativen Teil fr seinen Geltungsbereich objektives Recht fr Inhalt, Abschlu oder Beendigung von Arbeitsverhltnissen. 2 TVG stellt klar, wer in einem Tarifvertrag als Vertragspartei in Betracht kommt. Auf Arbeitnehmerseite sind dies Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite entweder der einzelne Arbeitgeber oder Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbnde). Damit ein Tarifvertrag wirksam ist, mu neben der Tariffhigkeit (Fhigkeit einen Tarifvertrag als Vertragspartei abzuschlieen) auch die Tarifzustndigkeit gegeben sein. Letztere bezeichnet die Zustndigkeit der Verbnde fr einen abzuschlieenden Tarifvertrag; z.B. knnen Verbnde der Metallindustrie keine Tarifvertrge fr den ffentlichen Dienst abschlieen. Das Recht, Tarifvertrge auszuhandeln und abzuschlieen, geht aus der Tarifautonomie hervor, die verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG garantiert ist. Die Tarifautonomie hat den Sinn, dass die Ordnung des Arbeitslebens vorrangig selbstndig durch die Tarifvertragsparteien festgelegt wird und nicht durch den Gesetzgeber. Tarifvertrge unterliegen als privatrechtliche Vertrge dem allgemeinen Vertragsrecht nach 145 ff. BGB und gem 1 Abs. 2 TVG ist fr sie die Schriftform vorgeschrieben.[…]

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