Description
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL – Bank, Boerse, Versicherung, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg, Stuttgart, fruher: Berufsakademie Stuttgart (Finanzdienstleistungen), Veranstaltung: Versicherung, Sprache: Deutsch, Abstract: “Abu Da’ud und At-Tirmidhi uberliefern von Al-Mughira, der sagte: ich hoerte Anas Ibn Malik sagen: Ein Mann kam zum Gesandten und sprach: Oh Gesandter Allahs, soll ich mein Kamel anbinden und vertrauen oder nicht anbinden und vertrauen? Der Gesandte antwortete: Binde es an und vertraue (auf Allah)!” Diese muslimische Anekdote gilt in der islamischen Rechtsprechung als Beleg fur die Notwendigkeit von Risikomanagement und Vorsorge fur Moslems. Andererseits existierten bis in die 70er Jahre keine an die Anforderungen der Shari’a angepasste und zugleich professionell vertriebene Versicherungsprodukte. Durch die Einfuhrung von shari’a-konformen Versicherungs- und Vorsorgeprodukten 1979 im Sudan und Saudi-Arabien konnte dieses Bedurfnis erstmals gestillt werden. Der im Jahr 1984 durch die “Malaysia International Islamic Financial Centre” (MIFC) verabschiedete Takaful Act legte die ersten regulatorischen Richtlinien und Vorgaben fur islamische Versicherungen fest. 1985 wurden konventionelle Versicherungen durch eine religioese Gelehrtenentscheidung als fur Moslems verboten deklariert. Heutzutage entwickelt sich der Markt fur islamische Finanz- und Versicherungsprodukte rasant und wird als gleichwertige Alternative zu konventionellen Versicherungsprodukten angesehen. Das durch die Finanz- und Schuldenkrise zerstoerte Vertrauen in die moderne Finanzwelt sowie die stetige globale Verschiebung der Wirtschafts- und Vermoegensschwerpunkte in die Markte der Schwellenlander sorgte fur einen weiteren Schub. Diese Entwicklung fordert nun auch adaquate Ruckversicherungsloesungen, welches zunehmend von regionalen und globalen Ruckversicherern befriedigt wird . Diese Entwicklung zeigt die Bedeutung, die weltweit (Re-)takaful einge




