Description
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Carl von Ossietzky Universitt Oldenburg, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland kam es in den vergangenen Jahren zu Erbschaften und Schenkungen mit einem Volumen von ca. 50 Mrd. Euro pro Jahr. Schtzungen fr die nchsten Jahre gehen von Vermgensbertragungen bis zu 130 Mrd. Euro pro Jahr aus. In allen Fllen versucht der Fiskus seine Hand offen zu halten und daran mitzuverdienen. Ziel der Erbfolgegestaltung sollte es also sein, die Steuerbelastung bei der Vermgensbertragung durch natrliche Personen zu minimieren. Dies kann sowohl fr den Fall des Todes geplant werden als auch im Rahmen einer Vorwegnahme der Erbfolge geschehen. Darber hinaus ist eine frhzeitige Planung ein probates Mittel Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Auch wenn das Thema dieser Arbeit auf das Sonderrechtsinstitut der vorweggenommenen Erbfolge gegen Versorgungsleistungen hindeutet, beschrnkte es sich nicht auf dieses Spezialthema, zumal es nur ein Teilbereich der Mglichkeiten im Rahmen der Vorwegnahme der Erbfolge darstellt. Vielmehr wird ein Gesamtberblick (mit zahlreichen Beispielen) ber die Mglichkeiten der Unternehmens- bzw. Generationennachfolge vor dem Tod des Inhabers entworfen, um darin u.a das Sonderrechtsinstitut der vorweggenommenen Erbfolge gegen Versorgungsleistungen einzuordnen. In einem Grundsatzurteil vom 22.06.1995 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nahe gelegt, mittelstndische Unternehmen nicht bermig durch die Erbschaftsteuer zu belasten, um die Fortfhrung des Betriebes nicht zu gefhrden. Dies ist im Jahressteuergesetz 1997 umgesetzt worden und spiegelt sich nach wie vor, wenn auch mit spteren nderungen, in den mageblichen Gesetzen wider. Obwohl das Thema der Arbeit die bertragung von Betriebsvermgen als zentralen Aspekt herausstellt, kann die Betrachtung der bertragung von Privatvermgen nicht auen vor bleiben, da es zum einen identische Regelungen gibt und zum anderen grundstzlich immer die Gestaltungsmglichkeit besteht, Betriebsvermgen in Privatvermgen umzuwandeln. Ob dies Sinn hat, ist zunchst eine andere Frage. Entscheidender ist jedoch die Tatsache, dass Anteile an mittelstndischen Kapitalgesellschaften i.d.R. zum Privatvermgen gehren. Dennoch ist das Vermgen der Kapitalgesellschaft betrieblicher bzw. produktiver Natur und somit in der Unternehmensnachfolgeplanung zu bercksichtigen.




