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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universitt Hohenheim (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prfungswesen), Veranstaltung: Seminar fr Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ber aktuelle Fragen der Unternehmensbesteuerung, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Vorausgesetzt, es wird qualifiziertes Betriebsvermgen (BV) in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht, das deutsche Besteuerungsrecht an diesem BV grundstz-lich nicht eingeschrnkt ist und der Einbringende hierfr neue Anteile an der bernehmenden Gesellschaft erhlt, kann eine solche Einbringung grundstzlich steuerneutral durchgefhrt werden. Eine abschlieende Aufzhlung der Umwandlungsvorgnge, welche als Einbringung gelten, ist in 1 Abs. 3 UmwStG enthalten. Danach kann eine Einbringung im Wege der Gesamt-rechtsnachfolge (nach den Vorschriften des UmwG) oder durch Einzelrechtsnachfolge statt-finden. Auf die Einzelrechtsnachfolge wird im Folgenden nicht eingegangen. Zustzlich gel-ten nach 1 Abs. 3 UmwStG auch vergleichbare auslndische Vorgnge als Einbringung. Ist ein vergleichbarer Vorgang nicht gegeben, besteht immer noch die Mglichkeit einer Ein-bringung im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Der sechste Teil des UmwStG regelt in 20 UmwStG die Einbringung von Unternehmens-teilen in eine Kapitalgesellschaft (Sacheinbringung) und in 21 UmwStG die Einbringung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Anteilstausch). Werden die erhaltenen bzw. bertragenen Anteile vom Einbringenden bzw. der bernehmenden Gesellschaft veruert, kommt es nach 22 UmwStG zu einer rckwirkenden Besteuerung, sodass de facto die Steuerneutralitt ent-fllt. 23 UmwStG regelt die Auswirkungen einer Einbringung bei der bernehmenden Ge-sellschaft. Im achten Teil des UmwStG wir der Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapi-ta




