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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Frankfurt School of Finance & Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Die entgeltliche bertragung von Unternehmen fhrt im Regelfall dazu, dass die Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgter die entsprechenden Buchwerte bersteigen und der Veruerungspreis des gesamten Unternehmens die Summe der Teilwerte bersteigt. Folglich werden stille Reserven und ein mglicher Firmenwert, welche ber die Jahre angesammelt wurden, zum Zeitpunkt der Veruerung auf einmal aufgedeckt und als Veruerungsgewinn realisiert. Dieser wrde ohne eine entsprechende Abgrenzung von den Einknften aus laufender Geschftsttigkeit den Gewinn als steuerliche Bemessungsgrundlage atypisch erhhen. So wre ohne spezielle Besteuerungsnormen fr diesen Tatbestand das steuerliche Leistungsfhigkeitsprinzip verletzt. Der Gesetzgeber hat hierfr entsprechende Normen zur steuerlichen Begnstigung wie die 16 Abs. 4, 34 EStG geschaffen. Zur Anwendung der Begnstigungsnormen ist es jedoch notwendig, im ersten Schritt den Tatbestand der Betriebsveruerung zu definieren und den daraus resultierenden Veruerungsgewinn zu ermitteln. Im zweiten Schritt werden – unter Anwendung der entsprechenden Normen – die auf den Veruerungsgewinn zu zahlenden Ertragssteuern ermittelt.




