Description
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die Aufwendungen fur Forschung und Entwicklung (FuE) bis zum Jahr 2010 auf 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) anzuheben. Deutschland liegt mit einem Anteil der FuE-Aufwendungen von 2,54% des BIP unter der geforderten 3%-Marke. Zur Erreichung des Lissabon-Ziels fuhrt die EU-Kommission eine steuerliche Breitenfoerderung von FuE als wichtige Massnahme an. In Deutschland existieren im Gegensatz zur Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten sowie zu bedeutsamen Drittstaaten keine speziellen steuerlichen Massnahmen zur FuE-Foerderung. Die Arbeitsgruppe “Steuerliche FuE-Foerderung” der Forschungsunion Wirtschaft – Wissenschaft pruft in diesem Bericht, ob, inwieweit und mittels welcher Instrumente auch in Deutschland eine direkte steuerliche FuE-Foerderung in Erwagung gezogen werden kann. Als Ergebnis werden konkrete Vorschlage zur Ausgestaltung einer steuerlichen FuE-Foerderung in Deutschland entwickelt.




